Förderungen

Nutzen Sie die Möglichkeit der Bundesförderung über das Förderinstitut BAFA für Ihre Gebäudesanierung (Einzelmaßnahme Fassadendämmung) oder alternativ den Steuerbonus.

Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung und Beantragung der Förderung in Zusammenarbeit mit gelisteten Energieeffizienz-Experten behilflich.

Warten Sie nicht länger auf die immer weiter steigenden Energiepreise und lassen sich jetzt bei uns kostenlos beraten. Verschenken Sie kein Geld, denn Heizen wird immer teurer!


BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG)

Einzelmaßnahmen (BEG EM) an Bestandsgebäuden

Variante 1:

15% BAFA-ZUSCHUSS – Energieeffizient Sanieren von Bestandsgebäuden

bis zu 12.000,00 € Zuschuss je Wohneinheit vom Staat für energetische Sanierung (z. B. Wärme­dämmung von Wänden), ob selbst genutzt, vermietet oder Wohnungseigentümergemeinschaft.

Variante 2:

20% Steuerbonus

20% Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, d.h. 20% der Kosten über 3 Jahre von der Steuerschuld abziehen.
Vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 gibt es alternativ zu den KFW/BAFA-Förderungen einen Abzug von 20% der Aufwendungen (max. 40.000,- €) von der Steuerschuld, verteilt auf drei Jahre.


Hinweis:
Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen über das Förderinstitut KfW entfällt.


Jetzt handeln, denn Ihre Heizkosten reduzieren sich durch die Sanierungsmaßnahme mit dem DUO KLINKER DÄMMSYSTEM in der jetzigen Zeit um ein Vielfaches, je nach Gebäudeart, energetischem Zustand und Nutzungsverhalten der Bewohner.

Sprechen Sie uns einfach an – Wir machen das für Sie!

 


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